Schadstoffuntersuchung Risiken minimieren ist Wild
Risiken im Rahmen von Abbruchvorhaben:
Für fast alle Gebäude, die vor 2000 errichtet wurden, besteht der Verdacht auf den Verbau von schadstoffhaltigen und gesundheitsgefährdenden Baustoffen.
Nicht bekannte Schad- und Gefahrstoffe können im Zuge des Abbruchs zu
- nicht eingeplanten Sanierungsmaßnahmen
- zusätzlichen Entsorgungsleistungen
- ungewollten Baustillständen
- unvorhersehbaren Kostensteigerungen führen.
Die fehlende Angabe zu Schad- und Gefahrstoffen können die Gesundheit der am Bauvorhaben Beteiligten gefährden, was zu Schadensersatzforderungen an den Bauherren führen kann.
Das Ziel, die bestehende mineralische Bauschuttmasse zu einem verwertbaren Produkt aufzubereiten, ist durch nicht gefundene Schad- und Störstoffe gefährdet.
Unsere Leistungen:
- Kurzfristige Untersuchung der Gebäudesubstanz und Gefahrstoffermittlung
- Kernbohrungen in Decken, Böden und Wänden
- Erfassen der Bausubstanz, Probenahme der mineralischen Bauschuttmasse und potenziell schadstoffhaltiger Baustoffe
- Analyse des Probenmaterials in akkreditierten Fremdlaboren
- Bewerten der Laborergebnisse nach abfall- und gefahrstoffrechtlichen Gesichtspunkten
- Zusammenstellen der Ergebnisse in einem Gutachten
- Erstellen von Mengenermittlungen der beim Rückbau anfallenden Bauschuttmassen
- Ausarbeiten eines Leistungsverzeichnisses gem. VOB/A (§7)
Ihr Vorteil:
Sie wissen bereits vor dem Abbruch über eine mögliche Schadstoffbelastung der Bausubstanz Bescheid.
Sie kennen Ihr Gebäude und können Ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen. Diese sind verankert:
- im Bauordnungsrecht (§41)
- in der Gefahrstoffverordnung (§6, §7, §15)
- in den Baugenossenschaftlichen Regeln (DGUV 101-004, früher BGR 128)
- in den Vorschriften der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherungen
- in der Abfallnachweisverordnung (§7, §15)
- in der Baustellenverordnung (§2)
- in der VOB/A (§7)
Kostensicherheit durch Minimieren der oben zuvor genannten Risiken
Beratende Unterstützung bei Entsorgungsfragen